Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich der Besitzer entledigt hat, entledigen möchte oder entledigen muss.
Quelle: Matt/ Renzikowski, StGB, Rettenmaier/Gehrmann, 2.Auflage München 2020, § 326 Rn. 6; OLG Düsseldorf NuR 1994, 462.
Noch keine Vorschläge. Sei der oder die Erste — du hilfst dem Autor und allen, die diesen Begriff später nutzen.