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Definition · Zivilrecht

Abmahnung / Mahnung

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Unter einer Abmahnung ist die ernsthafte Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner zu verstehen, weitere Zuwiderhandlungen (gegen das vertraglich Vereinbarte) zu unterlassen.

Unter einer Abmahnung ist die ernsthafte Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner zu verstehen, weitere Zuwiderhandlungen (gegen das vertraglich Vereinbarte) zu unterlassen.

Quelle: BeckOK-BGB/Lorenz, 67. Edition, Stand 01.08.2023, § 281 Rn. 34.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/abmahnung-mahnung — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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