Das Absetzen meint die selbstständige, also nicht an Weisungen gebundene aber im Einverständnis mit dem Vortäter stehende Unterstützung desselbigen bei der in dessen Interesse erfolgenden wirtschaftlichen Verwertung.
Quelle: BGH v. 04.11.1976 - 4 StR 255/76,Rn.16, NJW 1977, (205) 206; Lackner/Kühl, StGB, 30. Auflage München 2023, § 259 Rn. 13.
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