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Definition · Strafrecht

Absicht - Dolus Directus 1. Grades

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Bei der Absicht kommt es dem Täter im Sinne zielgerichteten Wollens darauf an, den Tatbestand zu verwirklichen, also etwa darauf einen tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.

Bei der Absicht kommt es dem Täter im Sinne zielgerichteten Wollens darauf an, den Tatbestand zu verwirklichen, also etwa darauf einen tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.

Quelle: BGHSt 29, 68, 73 = NJW 1980, 65, 66; Fischer, StGB, 69. Auflage München 2022, § 15 Rn 8.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/absicht-dolus-directus-1-grades — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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