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Definition · Strafrecht

Absichtslos-doloses Werkzeug

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Dabei geht es um einen bösgläubigen Vordermann, der im Auftrag eines Hintermanns eine fremde Sache ohne Zueignungsabsicht wegnimmt.

Dabei geht es um einen bösgläubigen Vordermann, der im Auftrag eines Hintermanns eine fremde Sache ohne Zueignungsabsicht wegnimmt.

Quelle: Rengier, StrafR AT, 14. Auflage München 2022, § 43 Rn. 22; MüKoStGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl. 2020, § 25 Rn. 80-83

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/absichtslos-doloses-werkzeug — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
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