Eine Absichtsprovokation begeht, wer zielstrebig im Sinne des dolus directus 1. Grades durch ein rechtswidriges Verhalten einen Angriff herausfordert, um den Gegner unter dem Deckmantel des äußerlich gegebenen objektiven Notwehrlage verletzen zu können.
Quelle: Rengier, StrafR AT, 14. Auflage München 2022, § 18 Rn. 84; Fischer, StGB, 69. Auflage München 2022, § 32 Rn. 44; BGH v. 17.01. 2019 4 StR 456/18, Rn.6
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