← Zurück
Definition · Strafrecht

Absolute Fahruntüchtigkeit (Fahrradfahrer)

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Für Radfahrer liegt der absolute Grenzwert bei 1,6 ‰ - ab einem solchen Wert gilt er unabhängig von weiteren Beweisanzeichen und unter Ausschluss des Gegenbeweises für fahruntüchtig.

Für Radfahrer liegt der absolute Grenzwert bei 1,6 ‰ - ab einem solchen Wert gilt er unabhängig von weiteren Beweisanzeichen und unter Ausschluss des Gegenbeweises für fahruntüchtig.

Quelle: Vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 356 (357); Lackner/Kühl/Heger/Heger, 30. Auflage München 2023, § 315c Rn. 6a.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/absolute-fahrunt-chtigkeit-fahrradfahrer — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

Wenn dir das geholfen hat — Kostenlos registrieren und eigene Definitionen beitragen.

Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
Probleme? Schreib uns
Wir antworten persönlich.