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Definition · Zivilrecht

Absonderung

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Unter dem Recht der Absonderung versteht man einen Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung des jeweiligen Gläubigeranspruchs aus einem zur Insolvenzmasse gehörigen Gegenstand.

Unter dem Recht der Absonderung versteht man einen Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung des jeweiligen Gläubigeranspruchs aus einem zur Insolvenzmasse gehörigen Gegenstand.

Quelle: Uhlenbruck, InsO/Brinkmann, 15. Auflage München 2019, § 49 Rn. 1; K. Schmidt InsO/Thole, 20. Auflage München 2023, § 49 Rn. 1.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/absonderung — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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