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Definition · Zivilrecht

Abstraktionsprinzip

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Nach dem Abstraktionsprinzip wird das Verfügungsgeschäft von einer etwaigen Unwirksamkeit des Kausalgeschäfts grds. nicht erfasst.

Nach dem Abstraktionsprinzip wird das Verfügungsgeschäft von einer etwaigen Unwirksamkeit des Kausalgeschäfts grds. nicht erfasst.

Quelle: Schulze-BGB/Dörner, 11. Auflage Baden-Baden 2021, vor §§104-185 Rn.10.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/abstraktionsprinzip — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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