Die Abtretung (Zession) bezeichnet den Vertrag zwischen Altgläubiger (Zedent) und Neugläubiger (Zessionar), der unmittelbar die Übertragung der Forderung von dem Ersteren auf den Letzteren zum Gegenstand und zur Folge hat.
Quelle: MüKo-BGB/Kieninger, Band 2, 9.. Auflage München 2022, § 398 Rn. 13.
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