← Zurück
Definition · Strafrecht

actio illicita in causa (lat.)

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Bei dieser Rechtsfigur wirkt die an sich rechtmäßige Notwehrhandlung nicht rechtfertigend, da der Täter die Rechtfertigungsgrundlage aufgrund seines Vorverhaltens selbst zu vertreten hat.

Bei dieser Rechtsfigur wirkt die an sich rechtmäßige Notwehrhandlung nicht rechtfertigend, da der Täter die Rechtfertigungsgrundlage aufgrund seines Vorverhaltens selbst zu vertreten hat.

Eine Haftung nach dieser Rechtsfigur hat der BGH bisher nicht anerkannt.

Quelle: BGH, Urteil v. 22.11.2000, NStZ 2001, 143; Kindhäuser/Zimmermann, StrafR AT, 9. Aufl. Baden- Baden 2020, §16 Rn. 53; MüKo-StGB/Erb, 4. Auflage München 2020, §34 Rn. 190; Schönke/ Schröder, StGB, Perron/Eisele, 30. Auflage München 2020, § 32 Rn. 61

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/actio-illicita-causa-lat — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

Wenn dir das geholfen hat — Kostenlos registrieren und eigene Definitionen beitragen.

Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
Probleme? Schreib uns
Wir antworten persönlich.