Der agent provocateur stiftet zu einer rechtswidrigen Tat an, um den Täter danach festnehmen (lassen) zu können.
Quelle: BGH, Urteil v. 17.03.1994, NStZ 1994, 335; MüKo, StGB, Joecks/Scheinfeld, 4. Auflage München 2020, § 26 Rn. 60; Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 49. Auflage Heidelberg 2019, Rn. 893
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