Die Aktie ist der Inbegriff sämtlicher Rechte und Pflichten, die einem Aktionär auf Grund seiner durch die Aktie vermittelten Beteiligung an der Gesellschaft zustehen - häufig ausgestellt in Form eines Wertpapieres (vgl. § 10 V AktG).
Quelle: MüKo-AktG/Heider, 5. Auflage München 2019, § 1 Rn. 100.
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