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Definition · Zivilrecht

Aktie

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Die Aktie ist der Inbegriff sämtlicher Rechte und Pflichten, die einem Aktionär auf Grund seiner durch die Aktie vermittelten Beteiligung an der Gesellschaft zustehen - häufig ausgestellt in Form eines Wertpapieres (vgl. § 10 V AktG).

Die Aktie ist der Inbegriff sämtlicher Rechte und Pflichten, die einem Aktionär auf Grund seiner durch die Aktie vermittelten Beteiligung an der Gesellschaft zustehen - häufig ausgestellt in Form eines Wertpapieres (vgl. § 10 V AktG).

Quelle: MüKo-AktG/Heider, 5. Auflage München 2019, § 1 Rn. 100.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/aktie — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
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