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Definition · Zivilrecht

Aktiengesellschaft

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Ist nicht final definiert, jedoch ist innerhalb des § 1 Aktiengesetzes (AktG) eine Wesensbeschreibung enthalten.

Ist nicht final definiert, jedoch ist innerhalb des § 1 Aktiengesetzes (AktG) eine Wesensbeschreibung enthalten.

Quelle: Wortlaut: § 1 AktG

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/aktiengesellschaft — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
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