Ein Allgemeindelikt ist eine Straftat, die jedermann verwirklichen kann (= "Jedermann-Delikt")
Quelle: Kindhäuser/ Zimmermann, StrafR AT, 9. Auflage Baden-Baden 2020, § 8 Rn. 15; Kasper, StrafR AT, 4. Auflage Baden-Baden 2023, § 5 Rn. 23
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