← Zurück
Definition · Strafrecht

Alternative Kausalität

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Diese Kausalität ist dadurch gekennzeichnet, dass zwei unabhängig voneinander gesetzte Bedingungen gleichzeitig den Erfolg verursachen und jede für sich zur Erfolgsverursachung ausgereicht hätten.

Diese Kausalität ist dadurch gekennzeichnet, dass zwei unabhängig voneinander gesetzte Bedingungen gleichzeitig den Erfolg verursachen und jede für sich zur Erfolgsverursachung ausgereicht hätten.

Quelle: BGH, Urteil v. 5.3.2008, JuS 2008, 674; Wessels/ Beulke/ Satzger, StrafR AT, 49. Auflage Heidelberg 2019, Rn. 232; Kindhäuser/Zimmermann, StrafR AT, 9. Auflage Baden- Baden 2020, § 10 Rn. 31

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/alternative-kausalit%C3%A4t — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

Wenn dir das geholfen hat — Kostenlos registrieren und eigene Definitionen beitragen.

Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
Probleme? Schreib uns
Wir antworten persönlich.