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Definition · Zivilrecht

Alternativvorstand

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Ein Alternativvorstand bedeutet, dass der Verein zB durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, gesetzlich vertreten wird und ist unzulässig.

Ein Alternativvorstand bedeutet, dass der Verein zB durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, gesetzlich vertreten wird und ist unzulässig.

Quelle: MüKo-BGB/Leuschner, 9. Auflage München 2021, § 26 Rn. 15.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/alternativvorstand — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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