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Definition · Zivilrecht

Amtspflichtverletzung

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Eine Amtspflichtverletzung liegt vor, wenn ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt (§ 839 BGB).

Eine Amtspflichtverletzung liegt vor, wenn ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt (§ 839 BGB).

Die Amtspflichten ergeben sich aus Gesetzen, Dienst- und Verwaltungsvorschriften, dienstlichen Weisungen und Befehlen von Vorgesetzten und muss gegenüber dem geschädigten Dritten bestehen.

Quelle: § 839 I S.1 BGB; Brox/Walker, Besonderes SchuldR, 47. Auflage 2023, § 49 Rn. 7, 9.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/amtspflichtverletzung — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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