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Definition · Zivilrecht

Analogie

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Eine Analogie ist die Ausdehnung eines Rechtssatzes auf einen lediglich ähnlichen, vom Wortlaut aber an sich nicht erfassten Fall.

Eine Analogie ist die Ausdehnung eines Rechtssatzes auf einen lediglich ähnlichen, vom Wortlaut aber an sich nicht erfassten Fall.

Quelle: BVerfGE 82, 6, 12; Kasper, StrafR AT, 4. Auflage Baden-Baden 2023, § 5 Rn. 33

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/analogie — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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