Eine Analogie ist die Ausdehnung eines Rechtssatzes auf einen lediglich ähnlichen, vom Wortlaut aber an sich nicht erfassten Fall.
Quelle: BVerfGE 82, 6, 12; Kasper, StrafR AT, 4. Auflage Baden-Baden 2023, § 5 Rn. 33
Noch keine Vorschläge. Sei der oder die Erste — du hilfst dem Autor und allen, die diesen Begriff später nutzen.