← Zurück
Definition · Strafrecht

Anderer (z.B. § 185 StGB)

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Jemand anderes ist jeder Mensch, der nicht mit dem Täter identisch ist. Somit erfüllt die Selbsttötung keinen Tatbestand und aufgrund einer fehlenden Haupttat, ist die Teilnahme an einer Selbsttötung straffrei.

Jemand anderes ist jeder Mensch, der nicht mit dem Täter identisch ist. Somit erfüllt die Selbsttötung keinen Tatbestand und aufgrund einer fehlenden Haupttat, ist die Teilnahme an einer Selbsttötung straffrei.

Quelle: Rengier, StrafR BT II, 15. Auflage München 2014, § 3 Rdn. 8 ff.; MüKo-StGB/Müller, 2. Auflage München 2012, § 158 StGB Rn. 21.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/anderer-zb-%C2%A7-185-stgb — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

Wenn dir das geholfen hat — Kostenlos registrieren und eigene Definitionen beitragen.

Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
Probleme? Schreib uns
Wir antworten persönlich.