Jemand anderes ist jeder Mensch, der nicht mit dem Täter identisch ist. Somit erfüllt die Selbsttötung keinen Tatbestand und aufgrund einer fehlenden Haupttat, ist die Teilnahme an einer Selbsttötung straffrei.
Quelle: Rengier, StrafR BT II, 15. Auflage München 2014, § 3 Rdn. 8 ff.; MüKo-StGB/Müller, 2. Auflage München 2012, § 158 StGB Rn. 21.
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