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Definition · Zivilrecht

Anerkenntnis

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Unter einem Anerkenntnis versteht man die gegenüber dem Prozessgericht vom Beklagten abgegebene einseitige Erklärung, dass der vom Kläger geltend gemachte (prozessuale) Anspruch bestehe.

Unter einem Anerkenntnis versteht man die gegenüber dem Prozessgericht vom Beklagten abgegebene einseitige Erklärung, dass der vom Kläger geltend gemachte (prozessuale) Anspruch bestehe.

Quelle: BGH NJW 1981, 686 (686); Musiekal/Voit, Grundkurs ZPO, 16. Auflage München 2022, § 4 Rn. 447.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/anerkenntnis — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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