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Definition · Strafrecht

Angriff

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Ein Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen.

Ein Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen.

Quelle: Wessels/ Beulke/ Satzger, Strafrecht Allgemeiner Teil, 49. Auflage Heidelberg 2019, Rn. 495; Schönke/ Schröder, StGB, Perron/ Eisele, 30. Auflage München 2019, § 32 Rn. 3

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/angriff — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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