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Definition · Strafrecht

Angriff mehrerer i.S.d. § 231 StGB

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Ein von mehreren verübter Angriff ist die feindselige Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen.

Ein von mehreren verübter Angriff ist die feindselige Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen.

Quelle: Hilgendorf/ Valerius, StrafR BT I, 1. Auflage München 2021, § 3 Rn. 105; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Saliger, StGB, Paeffgen/ Böse/ Eidam, 6. Auflage Baden-Baden 2023, § 231 StGB Rn. 7

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/angriff-mehrerer-isd-%C2%A7-231-stgb — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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