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Definition · Zivilrecht

Anhängigkeit einer Klage

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Die Anhängigkeit bedeutet, dass das Gericht mit der Klage befasst ist. Die Klage wird anhängig, sobald sie bei Gericht eingeht.

Die Anhängigkeit bedeutet, dass das Gericht mit der Klage befasst ist. Die Klage wird anhängig, sobald sie bei Gericht eingeht.

Quelle: OLG Schleswig NJW-RR 1987, 951.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/anh%C3%A4ngigkeit-einer-klage — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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