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Definition · Strafrecht

animus auctoris

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Täter ist, wer mit Täterwillen (animus auctoris) handelt und die Tat "als eigene" will.

Täter ist, wer mit Täterwillen (animus auctoris) handelt und die Tat "als eigene" will.

Quelle: Schönke/Schröder, StGB, Heine/Weißer, 30. Auflage München, 2019, Vor. § 25 Rn. 52; Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 49. Auflage Heidelberg 2019, Rn. 806

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/animus-auctoris — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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