Täter ist, wer mit Täterwillen (animus auctoris) handelt und die Tat "als eigene" will.
Quelle: Schönke/Schröder, StGB, Heine/Weißer, 30. Auflage München, 2019, Vor. § 25 Rn. 52; Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 49. Auflage Heidelberg 2019, Rn. 806
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