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Definition · Zivilrecht

Annahme

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Einseitige empfangsbedürftige und vorbehaltlose Willenserklärung, aus der sich der Annahmewille des Angebots unzweifelhaft ergibt.

Einseitige empfangsbedürftige und vorbehaltlose Willenserklärung, aus der sich der Annahmewille des Angebots unzweifelhaft ergibt.

Quelle: Vgl. BGH NJW 2014, 2100 (2101) Rn. 17; Musielak/Hau Grundkurs BGB, 18. Auflage 2023, § 3 Rn. 158.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/annahme — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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