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Definition · Zivilrecht

Anspruch

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Ein Anspruch beschreibt gem. §194 Abs. 1 BGB das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

Ein Anspruch beschreibt gem. §194 Abs. 1 BGB das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

Quelle: Legaldefinition § 194 I BGB

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/anspruch — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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