← Zurück
Definition · Öffentliches Recht

Anstalt des Öffentliches Rechts

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Anstalten des öffentlichen Rechts sind mit Personal- und Sachmitteln ausgestattete Organisationen. Sie haben keine Mitglieder, sondern nur Benutzer.

Anstalten des öffentlichen Rechts sind mit Personal- und Sachmitteln ausgestattete Organisationen. Sie haben keine Mitglieder, sondern nur Benutzer.

Quelle: Detterbeck, Verwaltungsrecht AT, 21. Auflage München 2023, § 5 Rn. 188.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/anstalt-des-%C3%B6ffentliches-rechts — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

Wenn dir das geholfen hat — Kostenlos registrieren und eigene Definitionen beitragen.

Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
Probleme? Schreib uns
Wir antworten persönlich.