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Definition · Strafrecht

Anstifter

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Anstifter ist, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat, über die nicht er selbst, sondern der andere die Tatherrschaft hatte.

Anstifter ist, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat, über die nicht er selbst, sondern der andere die Tatherrschaft hatte.

Quelle: BGH : Urteil vom 01.07.2021 – 3 StR 84/21, NStZ-RR 2021, 273; Lackner/Kühl/ Heger, 30. Auflage München 2023, § 26 Rn. 1;

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/anstifter — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
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