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Definition · Zivilrecht

Anweisung

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Die Anweisung ist ein abstraktes Rechtsgeschäft mit dem Inhalt einer Doppelwirkung an dem drei Beteiligte involviert sind.

Die Anweisung ist ein abstraktes Rechtsgeschäft mit dem Inhalt einer Doppelwirkung an dem drei Beteiligte involviert sind.

Quelle: Jauernig-BGB/Stadler, 19. Auflage München 2023, § 783 Rn. 2.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/anweisung — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
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