Arbeitnehmer ist jeder, der auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages verpflichtet ist, im Dienste eines anderen weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten (§ 611a I S.1 BGB).
Quelle: Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 22. Auflage München 2023, § 2 Rn. 92.
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