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Definition · Zivilrecht

Arbeitnehmer

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Arbeitnehmer ist jeder, der auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages verpflichtet ist, im Dienste eines anderen weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten (§ 611a I S.1 BGB).

Arbeitnehmer ist jeder, der auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages verpflichtet ist, im Dienste eines anderen weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten (§ 611a I S.1 BGB).

Quelle: Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 22. Auflage München 2023, § 2 Rn. 92.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/arbeitnehmer — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
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