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Definition · Zivilrecht

Arbeitsplatz

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Ein Arbeitsplatz beschreibt den räumlich-funktionale Bereich, in dem der Arbeitnehmer unter den technischen und organisatorischen Gegebenheiten seine Arbeitsaufgabe innerhalb eines Arbeitssystems erfüllt.

Ein Arbeitsplatz beschreibt den räumlich-funktionale Bereich, in dem der Arbeitnehmer unter den technischen und organisatorischen Gegebenheiten seine Arbeitsaufgabe innerhalb eines Arbeitssystems erfüllt.

Quelle: Vgl. LAG Hessen Beschl. v. 3.11.1992 – 5 TaBV 27/92, BeckRS 1992, 30448097; BeckOK-ArbeitsR/Werner, 70. Edition Stand 1.12.2023, BetrVG § 90 Rn. 7 mwN..

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/arbeitsplatz — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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