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Definition · Öffentliches Recht

Arbeitszwang

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Arbeitszwang ist jede einseitige Heranziehung zu einer selbstständigen Arbeit, welche der Erfüllung rechtlicher Pflichten des Staates zu dienen bestimmt ist.

Arbeitszwang ist jede einseitige Heranziehung zu einer selbstständigen Arbeit, welche der Erfüllung rechtlicher Pflichten des Staates zu dienen bestimmt ist.

Quelle: BeckOK-GG/Ruffert, 56. Edition Stand 15.08.2023, Art. 12 Rn.141; Gusy, in: JuS 1989, 710 (712).

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/arbeitszwang — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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