Arglos ist, wer sich bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs keines erheblichen tätlichen Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versieht.
Quelle: BGH: Urteil vom 04. 07. 1984 - 3 StR 199/84, NJW 1985, 334; Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 4 Rn. 51; Lackner/Kühl/ Heger, 30. Auflage München 2023, § 211 Rn. 7.
Noch keine Vorschläge. Sei der oder die Erste — du hilfst dem Autor und allen, die diesen Begriff später nutzen.