Ein atypischer Kausalverlauf ist gegeben, wenn der eingetretene Erfolg völlig außerhalb dessen liegt, was nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge und nach der allgemeinen Lebenserfahrung in Rechnung zu stellen ist.
Quelle: Kaspar, Strafrecht Allgemeiner Teil, 4. Auflage Baden-Baden 2023, §5 Rn. 92; Bernd Heinrich, Strafrecht Allgemeiner Teil, 7. Auflage Stuttgart 2022, Rn. 249
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