← Zurück
Definition · Öffentliches Recht

Aufdrängende Sonderzuweisung

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Eine aufdrängende Sonderzuweisung liegt vor, wenn spezielle Vorschriften anordnen, dass für bestimmte Rechtsstreitigkeiten unabhängig von den übrigen Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.

Eine aufdrängende Sonderzuweisung liegt vor, wenn spezielle Vorschriften anordnen, dass für bestimmte Rechtsstreitigkeiten unabhängig von den übrigen Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Beispiele: § 54 I BeamtStG, § 82 SG, § 40 II 1 HS. 2 VwGO

Quelle: Detterbeck, Verwaltungsrecht AT, 21. Auflage, München 2023, § 30 Rn. 1319.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/aufdr%C3%A4ngende-sonderzuweisung — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

Wenn dir das geholfen hat — Kostenlos registrieren und eigene Definitionen beitragen.

Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
Probleme? Schreib uns
Wir antworten persönlich.