Diese Aufgabe der Gefahrenabwehr wird der Polizei- und Ordnungsbehörden allgemein in den Polizei- und Ordnungsgesetzen sowie in einer Vielzahl von Sonderordnungsgesetzen (etwa der StVO) zu gewiesen. Aufgaben werden in Aufgabennormen geregelt, die die Zuständigkeit der Polizei- und Ordnungsbehörden begründen und auch der Abgrenzung der Zuständigkeiten der Polizei- und Ordnungsbehörden untereinander dienen.
Quelle: Kingreen/Poscher, Polizei- und Ordnungsrecht, 12. Auflage, München 2022, § 3 Rn. 1.
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