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Definition · Zivilrecht

Aufgebot

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Aufgebot ist eine öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Rechten mit der Wirkung, dass ein Rechtsnachteil für den entsteht, der die fristgerechte Anmeldung unterlässt

Aufgebot ist eine öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Rechten mit der Wirkung, dass ein Rechtsnachteil für den entsteht, der die fristgerechte Anmeldung unterlässt

Quelle: Groh, in: Weber Rechtswörterbuch, 31. Edition München 2023, "Aufgebot".

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/aufgebot — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
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