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Definition · Zivilrecht

Aufgedrängte Bereicherung

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Das Problem der aufgedrängten Bereicherung beschreibt einen Zustand, in dem der Bereicherungsschuldner kein Interesse an der jeweiligen Bereicherung hat, da diese sein ohne Zutun erfolgte.

Das Problem der aufgedrängten Bereicherung beschreibt einen Zustand, in dem der Bereicherungsschuldner kein Interesse an der jeweiligen Bereicherung hat, da diese sein ohne Zutun erfolgte.

Quelle: Münchener Kommentar-BGB/Schwab, 9. Auflage München 2024, § 818 Rn. 222.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/aufgedr%C3%A4ngte-bereicherung — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
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