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Definition · Zivilrecht

Auflage iSv § 1940 BGB

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung zuzuwenden.

Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung zuzuwenden.

Quelle: Legaldefinition in § 1940 BGB.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/auflage-isv-%C2%A7-1940-bgb — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
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