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Definition · Öffentliches Recht

Auflagenvorbehalt

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Der Auflagenvorbehalt ist die einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügte rechtserhebliche Ankündigung, später könne eine Auflage ergehen oder eine bereits bestehende Auflage geändert oder ergänzt werden.

Der Auflagenvorbehalt ist die einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügte rechtserhebliche Ankündigung, später könne eine Auflage ergehen oder eine bereits bestehende Auflage geändert oder ergänzt werden.

Quelle: Detterbeck, Verwaltungsrecht AT, 21. Auflage München 2023, § 10 Rn. 654.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/auflagenvorbehalt — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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