← Zurück
Definition · Zivilrecht

Auflösende Bedingung

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Bei der auflösenden Bedingung tritt die Rechtswirkungen sofort ein, mit Bedingungseintritt entfallen diese aber ohne Weiteres wieder und es wird die ursprüngliche Rechtslage wiederhergestellt.

Bei der auflösenden Bedingung tritt die Rechtswirkungen sofort ein, mit Bedingungseintritt entfallen diese aber ohne Weiteres wieder und es wird die ursprüngliche Rechtslage wiederhergestellt.

Quelle: Stadler, BGB AT, 21. Auflage München 2022, § 20 Rn. 6.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/aufl%C3%B6sende-bedingung — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

Wenn dir das geholfen hat — Kostenlos registrieren und eigene Definitionen beitragen.

Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
Probleme? Schreib uns
Wir antworten persönlich.