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Definition · Öffentliches Recht

Auflösende Bedingung (Verwaltungsakt)

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Eine auflösende Bedingung liegt vor, wenn die innere Wirksamkeit des Hauptverwaltungsaktes entfallen soll, wenn die Bedingung eintritt bzw. die Bedingung erfüllt wurde.

Eine auflösende Bedingung liegt vor, wenn die innere Wirksamkeit des Hauptverwaltungsaktes entfallen soll, wenn die Bedingung eintritt bzw. die Bedingung erfüllt wurde.

Quelle: § 36 II Nr.2 VwVfG; Vgl. Kopp/Ramsauer-VwVfG/Ramsauer, 22. Auflage, München 2021, § 36 Rn. 20.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/aufl%C3%B6sende-bedingung-verwaltungsakt — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
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