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Definition · Zivilrecht

Aufrechnungserklärung

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Die Aufrechnungserklärung ist eine einseitig, empfangsbedürftige Willenserklärung des Aufrechnenden, aus der sich der Wille zur Aufrechnung ergibt.

Die Aufrechnungserklärung ist eine einseitig, empfangsbedürftige Willenserklärung des Aufrechnenden, aus der sich der Wille zur Aufrechnung ergibt.

Quelle: Medicus/Lorenz, SchuldR AT, 22. Auflage München 2021, § 24 Rn. 17.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/aufrechnungserkl%C3%A4rung — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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