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Definition · Zivilrecht

Aufschiebende Bedingung

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Bei der aufschiebenden Bedingung treten die Rechtswirkungen erst mit dem Eintritt des zukünftigen Ereignisses ein; davor bestehen noch keine Primärpflichten aus dem geschlossenen, aber aufschiebend bedingten Vertrag.

Bei der aufschiebenden Bedingung treten die Rechtswirkungen erst mit dem Eintritt des zukünftigen Ereignisses ein; davor bestehen noch keine Primärpflichten aus dem geschlossenen, aber aufschiebend bedingten Vertrag.

Quelle: Stadler, BGB AT, 21. Auflage München 2022, § 20 Rn. 5.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/aufschiebende-bedingung — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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