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Definition · Zivilrecht

Auftrag

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.

Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.

Quelle: Legaldefinition in § 662 BGB.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/auftrag — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
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