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Definition · Zivilrecht

Aufwendung

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Freiwillige Vermögensopfer im Interesse eines anderen.

Freiwillige Vermögensopfer im Interesse eines anderen.

Quelle: Brox/Walker, Allgemeines SchuldR, 47. Auflage München 2023, § 22 Rn. 76.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/aufwendung — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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