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Definition · Öffentliches Recht

Ausbildungsstätte

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Ausbildungsstätte sind Einrichtungen, die der Ausbildung für bestimmte Berufe oder Berufsgruppen dienen und dabei über das Angebot allgemeiner Bildung hinausgehen, die iwS berufsbezogener Art sind, etwa Hochschulen, Fachhochschulen, staatliche Vorbereitungsdienste, betriebliche…

Ausbildungsstätte sind Einrichtungen, die der Ausbildung für bestimmte Berufe oder Berufsgruppen dienen und dabei über das Angebot allgemeiner Bildung hinausgehen, die iwS berufsbezogener Art sind, etwa Hochschulen, Fachhochschulen, staatliche Vorbereitungsdienste, betriebliche und überbetriebliche Ausbildungslehrgänge, Ausbildungsverhältnisse oder Sprachschulen.

Quelle: Jarass/Pieroth, GG, 17. Auflage München 2022, Art. 12 GG Rn. 94.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/ausbildungsst%C3%A4tte — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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