← Zurück
Definition · Öffentliches Recht

Auslieferung

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Unter einer Auslieferung versteht man, dass eine Person auf Ersuchen zwangsweise aus dem Bereich der inländischen Hoheitsgehalt entfernt und einer ausländischen Hoheitsgewalt überstellt wird, damit ein dort betriebenes Strafverfahren abgeschlossen oder eine dort verhängte Strafe…

Unter einer Auslieferung versteht man, dass eine Person auf Ersuchen zwangsweise aus dem Bereich der inländischen Hoheitsgehalt entfernt und einer ausländischen Hoheitsgewalt überstellt wird, damit ein dort betriebenes Strafverfahren abgeschlossen oder eine dort verhängte Strafe vollstreckt werden kann.

Quelle: BVerfG NJW 2005, 2289 (2290); 1959, 2155 (2155).

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/auslieferung — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

Wenn dir das geholfen hat — Kostenlos registrieren und eigene Definitionen beitragen.

Versionsverlauf (1)
  • v1 — 27.05.2026
Probleme? Schreib uns
Wir antworten persönlich.