Unter einer Auslieferung versteht man, dass eine Person auf Ersuchen zwangsweise aus dem Bereich der inländischen Hoheitsgehalt entfernt und einer ausländischen Hoheitsgewalt überstellt wird, damit ein dort betriebenes Strafverfahren abgeschlossen oder eine dort verhängte Strafe vollstreckt werden kann.
Quelle: BVerfG NJW 2005, 2289 (2290); 1959, 2155 (2155).
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