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Definition · Strafrecht

Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs (§ 316a StGB)

von Lennart · v1 · 1 Ansicht
Kurzfassung
Sich aus dem fließenden Straßenverkehr ergebende, eigentümliche Gefahrenlage für den Kraftfahrzeugverkehrsteilnehmer.

Sich aus dem fließenden Straßenverkehr ergebende, eigentümliche Gefahrenlage für den Kraftfahrzeugverkehrsteilnehmer.

Quelle: Fischer StGB, 69. Auflage München 2022, § 316a Rn. 9.

Quelle: https://www.iurastudent.de/definition/ausnutzung-der-besonderen-verh%C3%A4ltnisse-des-stra%C3%9Fenverkehrs-%C2%A7-316a-stgb — iurastudent.de — beta-internal use, license clarification pending

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  • v1 — 27.05.2026
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